ARCHITEKTENLEISTUNGEN BEI

NEUBAUTEN + UMBAUTEN

 

 Wir entwickeln für Sie  individuelle Ideen und Konzepte. 

Bei Neubauten kann die Handschrift des Architekten am deutlichsten abgelesen werden. Bei Umbauten ist besonderes Einfühlungsvermögen erforderlich um Baumaßnahmen zu guten, funktionalen und gestalterischen Lösungen zu verhelfen.

 

  • Neubau, Umbau und Sanierung im kommunalen, gewerblichen und privaten Hochbau                                                                   Wir erarbeiten für Sie die kompletten Architektenleistungen der                 Leistungsphasen 1 -9 HOAI                                        * ( Für alle, die wenig oder nichts  mit Bauplanung zu tun haben sind die Leistungsphasen weiter unten kurz erläutert.)
  • Bauleitung
  • Innenausbau u. individuelle Möblierung
  •  Brandschutznachweise bis Gebäudeklasse 4
  • SiGeKo Sicherheits- und Gesundheitschutz-koordination
  • Bebauungspläne
  • Energetische Sanierungen

 

* Leistungsphasen:

LP 1 Hier wird ermittelt, was für die Durchführung der Bauplanung maßgeblich ist, also z.B. Grundstückslage, Bebauungsplanvorgaben, Denkmalschutz,  etc. 

LP 2 Vorplanung: Hier werden erste Vorentwürfe der geplanten Maßnahme angefertigt und eine Kostenschätzung erstellt.

LP 3 Entwurfsplanung: Die Vorplanung wird vollständig mit allen erforderlichen Zeichnungen ausgearbeitet und vermaßt. Es wird eine genauere Kostenermittlung durchgeführt, die sogenannte Kostenberechnung.

LP 4 Genehmigungsplanung: Den Entwurfszeichnungen werden erforderliche Berechnungen hinzugefügt. Ein Bauantrag wird ausgefüllt und bei der Kommune eingereicht.

LP 5: Ausführungsplanung: Hier beginnt das eigentliche Bauen. Es werden Pläne mit genauen Angaben für die Handwerker angefertigt. Angaben für Heizung. Lüftung, Sanitär und Elektro werden in diese Pläne eingearbeitet, wobei hierfür separate Pläne angefertigt werden.

LP 6: Vorbereitung der Vergabe: Hier wird für jedes einzelne Gewerk individuell ein Leistungsverzeichniss (LV) mit genauen Angaben zu den geforderten Arbeiten, Materialien und Mengen erstellt. Um den günstigsten Unternehmer zu finden, werden diese LVs immer an mehrere Unternehmer verschickt.

LP 7: Mitwirkung bei der Vergabe: Es wird ein Preisspiegel der eingegangenen LVs angefertigt und die eingegangenen Preise werden zu einem Kostenanschlag zusammengestellt.

LP 8: Objektüberwachung und  Dokumentation- besser bekannt unter dem Begriff Bauleitung. Hier werden alle bautechnischen Fragen und Probleme von der Auftraggeber-, u. Auftragnehmerseite bearbeitet und gelöst. Die Durchführung der Baumaßnahme wird schriftlich und im Bild dokumentiert. 

LP 9: Objektbetreuung: Während der Gewährleistungs-zeit sorgt der Architekt dafür, dass eventuell auftretende Mängel durch die Auftragnehmerseite beseitigt werden.

 

ARCHITEKTENLEISTUNGEN IN DER DENKMALPFLEGE   +   SANIERUNG

 

Gerade bei Sanierungen und im denkmalpflegerischen Bereich ist ein umfassendes Spezialwissen erforderlich, das nicht jedes Architekturbüro vorweisen kann. Um  eine Sanierungs-, bzw. denkmalpflegerische  Maßnahme zum Erfolg zu führen, müssen viele Aspekte beachtet werden:

Für den Bauherrn stellen sich schnell generelle Fragen. 

 

Wie gehe ich eine Sanierung überhaupt an? 

Welche Genehmigungen von welchen Stellen sind erforderlich?

Was kostet mir die Baumaßnahme?

Wer gibt Zuschüsse und wie hoch werden diese voraussichtlich ausfallen?

etc.   ........

 

Wir sind ein erfahrenes Büro und unterstützen sie bei einer Baumaßnahme vom Anfang bis zur erfolgreichen Fertigstellung des Projektes.

 

Wir erstellen für Sie im Vorfeld der Maßnahme - soweit notwendig - verformungsgerechte CAD-Aufmaße, organisieren Voruntersuchungen durch geeignete Restauratoren und erarbeiten Nutzungskonzepte.

Wir erstellen für Sie eine bessere Kostensicherheit durch Gewerkekostenschätzungen.

 Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Landesamt für Denkmalpflege, der unteren Denkmalschutzbehörde, sowie der weiteren an der Maßnahme beteiligten Behörden. 

 

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung von Zuschüssen und erstellen nach Beendigung der Maßnahme den erforderlichen Verwendungsnachweis.